Der fällige Mitgliedsbeitrag ist ein voller Jahresbeitrag. Dies gilt auch dann, wenn die
Mitgliedschaft erst im Laufe eines Jahres erworben wird.
Der Beitrag richtet sich nach der Beitragsordnung und somit nach der Größe der jeweiligen
Liegenschaft. Bei mehreren Grundstücken wird für das erste Grundstück der volle und für jedes
weitere Grundstück 50 % des Beitrages erhoben.
Mit der Speicherung und Übermittlung sowie Verarbeitung gemäß Bundesdatenschutzgesetz
der auf dem Aufnahmeantrag enthaltenen Daten für die Zwecke der Vereinigung bin ich
einverstanden. Die Satzung wurde ausgehändigt.
Beitragsordnung
Es wird folgender Beitrag erhoben:
Unbebautes Grundstück 48,00 € p. a.
Ein -u. Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung 72,00 € p. a.
Mehrfamilienhaus 96,00 € p. a.
Den Aufnahmeantrag können Sie sich runterladen und uns per Post zuschicken, oder schnell und einfach hier online ausfüllen.