Ob Sie zum Kreis der so genannten Gebührenpflichtigen zählen, können Sie der Abwassersatzung bzw. Abwassergebührensatzung Ihrer Gemeinde entnehmen.
Gebührenpflichtig sind in der Regel alle Bürger, die Leistungen der Gemeinde in Anspruch nehmen, also Abwasser zum Reinigen in die Kanalisation abfließen lassen.